Allergene Inhaltsstoffe


Gemäß der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung muss auch bei unverpackten Waren über Allergene informiert werden. Die Art und Weise der Kennzeichnung ist zurzeit noch nicht geregelt. Inzwischen liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, wie Allergene in loser Ware zukünftig zu kennzeichnen sein sollen. Zur losen Ware gehören Lebensmittel, die am Verkaufsort auf Wunsch des Kunden verpackt werden oder für den unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, zum Beispiel Brötchen und Fleischwaren an Bedienungstheken beim Bäcker oder Fleischer. Aber auch unverpackte Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung, beispielsweise in Kantinen und Mensen, zählen dazu. Wie auch bei fertig verpackten Lebensmitteln sind hier künftig die Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe aufzulisten, die am häufigsten Lebensmittel- unverträglichkeiten auslösen. Das sind:


Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsame, Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l, Lupinen und Weichtiere.

Enthaltene Stoffe sollen dann mit dem Zusatz "Enthält" auf einem Schild unmittelbar neben der Ware oder in der Speise-/Getränkekarte oder den Preisverzeichnissen aufgezählt werden.

Ausnahmen: die Bezeichnung der Ware selbst einen Hinweis auf die entsprechenden Zutaten enthält, zum Beispiel Walnussbrötchen; ein Aushang, eine sonstige schriftliche oder elektronische Information; spätestens bei der Abgabe der Ware leicht zugänglich ist; eine mündliche Auskunft erteilt wird und in einem Aushang deutlich auf die Form der Allergenkennzeichnung hingewiesen wird. Eine mündliche Auskunft ist aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, unter anderem, wenn ein handwerklich hergestelltes Lebensmittel von der üblicherweise verwendeten Rezeptur abweicht.

Quelle: www.lebensmittelklarheit.de

Eine ausführliche Auflistung aller in unseren Produkten enthaltenen allergenen Inhaltsstoffe halten wir für Sie in unseren Filialen bereit.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen